Rechnung und Belege
Umzugskosten absetzen: beruflich oder privat, und was dafür auf der Rechnung stehen muss
Es gibt 2 Wege, einen Umzug in der Steuererklärung unterzubringen: als beruflich veranlassten Umzug über die Werbungskosten oder als privaten Umzug über die haushaltsnahen Dienstleistungen. Welcher Weg offensteht, entscheidet der Anlass, nicht der Betrag. In beiden Fällen braucht das Finanzamt eine Rechnung, auf der die Arbeitszeit getrennt vom Material steht, auf der 19 Prozent Mehrwertsteuer ausgewiesen sind und die per Überweisung bezahlt wurde. Wie viel davon am Ende anerkannt wird, sagt Ihnen verbindlich nur Ihr Finanzamt oder eine Steuerberatung, deshalb steht hier keine einzige Steuerzahl.
- 2 Wege, ein Beleg
- Arbeit getrennt vom Material
- 19 Prozent ausgewiesen
- Zahlung nur per Überweisung
Die erste Weiche: beruflich oder privat
Bevor irgendeine Zeile in ein Formular kommt, muss der Anlass geklärt sein. Beruflich veranlasst ist ein Umzug grob gesagt dann, wenn er mit der Arbeit zusammenhängt und nicht mit dem Wunsch nach einem größeren Balkon. Ist er es, zählt im Grundsatz der gesamte Aufwand, also auch die Kartons.
Ist er privat veranlasst, bleibt der zweite Weg über die haushaltsnahen Leistungen. Dort zählt der Arbeitsanteil, nicht das Material. Genau deshalb ist die Aufteilung auf der Rechnung keine Formsache, sondern der entscheidende Punkt. In Zahlen: Aus unserem Beispiel weiter unten zählen im beruflichen Fall alle 794,92 Euro, im privaten nur die 686 Euro Arbeitsanteil, also 108,92 Euro weniger.
Ein Beispiel aus unserem Gebiet macht das greifbar: Wer von Berlin nach Mittenwalde zieht und in Königs Wusterhausen arbeitet, verkürzt den Arbeitsweg von 37,8 auf 8,7 Kilometer und die Fahrzeit von 38 auf 13 Minuten. Das sind 25 Minuten je Weg, 50 Minuten am Tag und bei 220 Arbeitstagen rund 183 Stunden im Jahr. Ob diese Ersparnis ausreicht, entscheidet das Finanzamt, nicht der Rechenweg.
Anlässe, die für eine berufliche Veranlassung sprechen
- Wechsel des Arbeitgebers mit neuem Arbeitsort
- Versetzung innerhalb desselben Unternehmens
- Erstmalige Aufnahme einer Tätigkeit nach der Ausbildung
- Deutliche Verkürzung des täglichen Arbeitswegs
- Einzug in oder Auszug aus einer Dienstwohnung
- Rückkehr aus dem Ausland an einen inländischen Arbeitsort
Was auf der Rechnung stehen muss
Eine Rechnung, die vor dem Finanzamt bestehen soll, ist kein Kassenzettel. Sie nennt beide Seiten mit vollständiger Anschrift, trägt ein Rechnungsdatum und eine fortlaufende Nummer und sagt, wann welche Leistung erbracht wurde. Fehlt einer dieser 8 Punkte, liegt die Arbeit beim Nachfordern, und das dauert.
Wichtig ist außerdem, auf wessen Namen sie läuft. Die Rechnung gehört auf den Namen der Person, die sie auch bezahlt und die in der Wohnung wohnt. Bezahlt jemand anderes vom eigenen Konto, passt der Beleg nicht mehr zur Erklärung.
Acht Angaben, auf die Sie achten sollten
- Name und Anschrift des Betriebs und Ihre eigene Anschrift
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Betriebs
- Rechnungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
- Tag der Leistung, also Ihr Umzugs- oder Räumtermin
- Art und Umfang: Stunden, Kräfte, Fahrzeug, Kubikmeter
- Arbeitszeit in einer eigenen Zeile, Material in einer weiteren
- Nettobetrag, 19 Prozent Mehrwertsteuer und Bruttobetrag getrennt
- Zahlungsweg und Bankverbindung, damit die Überweisung zuordenbar ist
Warum Arbeit und Material bei uns nie in einer Zeile stehen
Beim privaten Umzug zählt der Arbeitsanteil. Steht auf der Rechnung nur eine Summe, muss sie hinterher aufgeteilt werden, und wer das später schätzt, hat den schlechteren Beleg. Wir teilen deshalb von vornherein auf, auch wenn niemand danach fragt.
So sieht das an einem Dreizimmerumzug nach Berlin aus: 7 Stunden Möbelkoffer mit 3 Kräften zu 86 Euro ergeben 602 Euro Arbeitszeit, 4 Stunden Packhilfe zu 21 Euro ergeben 84 Euro, zusammen also 686 Euro Arbeit. Dazu kommen 40 gekaufte Kartons zu 1,95 Euro mit 78 Euro und ein Bündel Packpapier mit 13 Euro, zusammen 91 Euro Material.
Die Anfahrt steht als dritte Art von Zeile da: Berlin liegt 37,8 Kilometer entfernt, also (37,8 minus 25) mal 2 mal 0,70 Euro und damit 17,92 Euro. Die Rechnung endet bei 686 plus 91 plus 17,92, also bei 794,92 Euro brutto. Darin stecken 668,00 Euro netto und 126,92 Euro Mehrwertsteuer. Bei einem Zweizimmerumzug innerhalb von Mittenwalde sieht dieselbe Aufteilung so aus: 6 Stunden zu 65 Euro sind 390 Euro Arbeit, 40 Kartons zur Miete über 2 Wochen sind 56 Euro Material, die Anfahrt 0 Euro, zusammen 446 Euro brutto, davon 374,79 Euro netto und 71,21 Euro Mehrwertsteuer.
Barzahlung: der Fehler, der nicht zu reparieren ist
Für haushaltsnahe Leistungen erkennen die Finanzämter nur unbare Zahlung an. Wer bar zahlt und eine Quittung bekommt, hat zwar bezahlt, aber der Beleg trägt die Anrechnung nicht mehr. Nachträglich lässt sich das nicht heilen, auch nicht mit einer zweiten Quittung.
Deshalb rechnen wir grundsätzlich per Überweisung ab. Sie bekommen die Rechnung nach dem Termin, überweisen von Ihrem Konto, und der Kontoauszug ist der zweite Beleg. Heften Sie die 2 Blätter zusammen, die Rechnung über 794,92 Euro und den Kontoauszug mit derselben Zahl, dann ist der Vorgang später in 1 Minute wieder auffindbar.
Bei beruflich veranlassten Umzügen ist die Zahlungsart weniger streng, aber die Beweislage bleibt dieselbe. Eine Überweisung zeigt auf den Cent genau, wer wann wie viel an wen gezahlt hat, mit Datum und 1 Verwendungszweck. Eine Quittung zeigt nur, dass jemand etwas unterschrieben hat.
Welche Belege Sie aufbewahren
Sammeln Sie die Unterlagen in 1 Ordner, und zwar während des Umzugs und nicht im Jahr darauf. Ein Umzug erzeugt zwischen 6 und 12 Papiere, die zusammengehören, und die Hälfte davon findet später niemand mehr. 6 Minuten Ablegen am Umzugstag ersparen Ihnen 2 Stunden Suchen im nächsten Frühjahr. Bewahren Sie alles auf, bis Ihr Steuerbescheid bestandskräftig ist. Ein Ordner mit 6 Registerblättern reicht: 1 für das Angebot, 1 für die Rechnung, 1 für den Kontoauszug, 1 für die Arbeitgeberpapiere, 1 für die Mietverträge und 1 für Protokoll und Fotos.
- Angebot und Auftragsbestätigung ablegen, sie zeigen den vereinbarten Umfang.
- Rechnung ablegen, mit getrennten Zeilen für Arbeit und Material.
- Kontoauszug mit der Überweisung ausdrucken oder als Datei sichern.
- Bei beruflichem Anlass: Arbeitsvertrag, Versetzungsschreiben oder Bestätigung des Arbeitgebers dazulegen.
- Alten und neuen Mietvertrag, Kündigung und Meldebestätigung beilegen.
- Übergabeprotokoll und Fotos der Zähler dazuheften, sie datieren den Umzug.
Was wir dafür tun und was wir nicht tun
Wir liefern den Beleg, nicht die Beratung. Auf unserer Rechnung stehen die Arbeitszeit mit Stundenzahl und Kräften, jedes Packmittel einzeln, die Anfahrt als eigene Zeile und die 19 Prozent Mehrwertsteuer ausgewiesen. Der Umzugstag steht als Leistungsdatum darauf, nicht der Monat.
Die Rechnung kommt am Tag nach dem Termin, spätestens nach 2 Werktagen, nicht Wochen später. Wenn Sie eine Aufteilung anders brauchen, etwa Räumen und Umzug auf zwei Rechnungen, sagen Sie es vor dem Termin, dann schreiben wir es gleich so.
Was wir nicht tun: Wir sagen Ihnen nicht, welcher Betrag bei Ihnen anerkannt wird, und wir tragen nichts in Formulare ein. Diese Auskunft gibt Ihnen das Finanzamt oder eine Steuerberatung, und beide brauchen dafür Ihre Zahlen, nicht unsere.
Das steht bei uns von selbst auf der Rechnung
- Stundenzahl, Zahl der Kräfte und Fahrzeug, etwa 7 Stunden mit 3 Kräften
- Jedes Packmittel einzeln, etwa 40 Kartons zu 1,95 €
- Anfahrt mit Kilometern und Rechenweg, etwa 17,92 € für 37,8 km
- Nettobetrag, 19 Prozent Mehrwertsteuer und Bruttobetrag
- Leistungsdatum, Rechnungsnummer und Bankverbindung
Beispielrechnung Dreizimmerumzug nach Berlin, Zeile für Zeile
| Zeile auf der Rechnung | Warum sie getrennt steht | Betrag |
|---|---|---|
| Arbeitszeit, 7 Stunden Möbelkoffer mit 3 Kräften | Arbeitsanteil, 7 × 86 € | 602,00 € |
| Packhilfe, 4 Stunden je Kraft | Arbeitsanteil, 4 × 21 € | 84,00 € |
| 40 Umzugskartons gekauft | Material, 40 × 1,95 € | 78,00 € |
| Packpapier, Bündel 10 kg | Material, reicht für rund 25 Kartons Geschirr | 13,00 € |
| Anfahrt Berlin, 37,8 km | Fahrtanteil, (37,8 - 25) × 2 × 0,70 € | 17,92 € |
| Summe netto | Grundlage für die Mehrwertsteuer | 668,00 € |
| Mehrwertsteuer 19 Prozent und Endbetrag | 668,00 € plus 126,92 € | 794,92 € |
Beispiel mit Sätzen aus unserer Preisliste, kein Angebot. Arbeitsanteil 686,00 €, Material 91,00 €, Fahrt 17,92 €. Ob und in welcher Höhe etwas davon anerkannt wird, sagt Ihnen verbindlich nur das Finanzamt oder eine Steuerberatung.
Häufige Fragen
Fragen zu Beleg, Zahlung und Nachweis
- Ich ziehe privat um. Bringt die Rechnung dann überhaupt etwas?
- Auch bei einem privaten Umzug gibt es den Weg über die haushaltsnahen Dienstleistungen, und dort zählt der Arbeitsanteil. In unserem Beispiel sind das 686 Euro von 794,92 Euro. Ob und wie viel davon bei Ihnen wirkt, klären Sie mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung.
- Warum kann ich nicht bar zahlen?
- Weil eine Barzahlung die Anrechnung haushaltsnaher Leistungen ausschließt und sich das später nicht mehr korrigieren lässt. Sie bekommen die Rechnung nach dem Termin und überweisen von Ihrem Konto. Der Auszug ist damit Ihr zweiter Beleg neben der Rechnung.
- Gilt das auch für eine Entrümpelung?
- Räumarbeiten im eigenen Haushalt werden häufig ähnlich behandelt wie ein Umzug, und auch hier zählt der Arbeitsanteil. Wir weisen deshalb bei 12,8 Kubikmetern für 448 Euro auf Wunsch aus, welcher Teil Arbeit und welcher Entsorgung ist. Ob es in Ihrem Fall zieht, entscheidet das Finanzamt.
- Kann die Rechnung auf meinen Partner laufen?
- Sie sollte auf die Person laufen, die bezahlt und in der Wohnung wohnt, und die Überweisung sollte von deren Konto kommen. Zwei verschiedene Namen auf Rechnung und Kontoauszug sind der häufigste Rückfragegrund. Sagen Sie uns vor dem Termin, auf welchen Namen wir schreiben sollen.
- Wie schnell bekomme ich die Rechnung?
- Am Tag nach dem Termin, spätestens nach 2 Werktagen, mit dem Umzugstag als Leistungsdatum. Brauchen Sie zwei getrennte Rechnungen, etwa für Umzug und Räumen, sagen Sie das vorher. Nachträgliches Aufteilen kostet Zeit und sieht im Ordner unsauber aus.
- Rechnen Sie Fahrtkosten getrennt aus?
- Ja, mit Kilometern und Rechenweg auf der Rechnung. Im Umkreis von 25 Kilometern ab der Yorckstraße kostet die Anfahrt nichts. Darüber werden 0,70 Euro für jeden Kilometer über dieser Grenze berechnet, Hin- und Rückweg zusammen. Für Lübben mit 51,3 Kilometern sind das (51,3 minus 25) mal 2 mal 0,70 Euro, also 36,82 Euro, für Cottbus mit 95,1 Kilometern (95,1 minus 25) mal 2 mal 0,70 Euro und damit 98,14 Euro.
Das gehört häufig mit dazu
Wir stellen den Beleg, die Auskunft gibt das Amt
Jede unserer Rechnungen trennt Arbeitszeit, Material und Fahrt und weist 19 Prozent Mehrwertsteuer aus. Was davon steuerlich wirkt, sagen Finanzamt oder Steuerberatung, und wir behaupten dazu nichts.
- Vor dem Termin klären wir, ob der große Wagen bis an die Tür kommt oder der kleine fährt.
- Wer zwei Tage vorher abspringt, zahlt 0 Euro; am Umzugstag selbst sind es 20 Prozent der Auftragssumme.
- Nach den ersten 2 Stunden zählen wir im Viertelstundentakt weiter, nicht in angefangenen Stunden.
- Kartons, Decken und Gurte bringen wir mit und holen sie im Umkreis von 25 Kilometern wieder ab.
Der Unterschied liegt in 3 Zeilen
Ob aus 794,92 Euro ein brauchbarer Beleg wird, entscheidet sich daran, ob Arbeit, Material und Fahrt einzeln dastehen und ob überwiesen wurde. Beides kostet nichts extra, wenn es vorher abgesprochen ist.
Angebot anfordern